Stiftung Bootshaus

Stiften und Spenden

Zustiftung oder Spende: Wo liegt der Unterschied?

Zustiftungen und Spenden sind Formen der finanziellen Unterstützung mit unterschiedlichen Zielen und Auswirkungen.

Spenden werden von der Stiftung Bootshaus zeitnah (innerhalb von maximal drei Jahren) für den satzungsgemäßen Zweck zur Förderung der Aktivitäten des Wassersports verwendet.

Zustiftungen zielen darauf ab, das langfristige Vermögen der Stiftung Bootshaus zu stärken, damit diese in Zukunft aus den Erträgen Geld oder Sachleistungen z.B. zum Erhalt des Bootshauses zuwenden oder Projekte im Sinne des Stiftungszweckes unterstützen kann.

Steuerliche Behandlung

Spenden können bis maximal 20 Prozent der Einkünfte des Spenders in Abzug gebracht werden.

Zustiftungen können bis zu einem Höchstbetrag von einer Million Euro verteilt auf zehn Jahre steuerlich in Abzug gebracht werden.

Was sind die Vorteile von Zustiftungen?

Zustiftungen bieten eine Reihe von Vorteilen, sowohl für die Zustifter als auch für die Stiftungen, die sie erhalten:

  • Stärkung des Stiftungsvermögens: Zustiftungen vergrößern das Stiftungsvermögen, stärken damit die Stiftung und können so die Attraktivität unserer Stiftung auch für potenzielle weitere Spender und Zustifter erhöhen.

  • Dauerhafte finanzielle Stabilität: Zustiftungen stärken das Vermögen der Stiftung Bootshaus für einen längeren Zeitraum. Dies trägt zur finanziellen Stabilität bei und ermöglicht es der Stiftung, auch in ertragsärmeren Zeiten weiterhin ihre Ziele zu erfüllen.

  • Steuerliche Vorteile: Zustiftungen an Stiftungen können zu einem Spendenabzug beim zu versteuernden Einkommen führen. Sie können zudem über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

  • Nutzung von bestehenden Strukturen: Der Zustifter muss keine eigenen Verwaltungsstrukturen schaffen und erreicht damit einen besonders wirksamen Mitteleinsatz.

Insgesamt bieten Zustiftungen eine nachhaltige Möglichkeit der langfristigen Sicherung der Förderung des Wassersports am Bootshaus der Butenplöner.

Quelle und weitere Informationen über Zustiftungen:
https://www.deutsches-stiftungszentrum.de/stiftungswissen/zustiftung